Befestigte Keller
Besonders in der "Oberrheinstellung" sind in den "Stellungskarten" der Befestigungsatlanten (BAMA 932-9 KART, NARA) Bunker eingetragen, die den Vermerk "Keller" oder "Zollhaus" tragen. Oftmals mit der Symbolik eines "MG-(Doppel)-Schartenstandes", also mit ein oder zwei Scharten für ein Maschinengewehr. Es handelt sich um "MG-Kampfräume", die in bestehende oder neu errichtete Häuser eingebaut wurden. Diese Mischung aus ziviler und militärischer Infrastruktur könnte man als Merkmal eines totalitären und militaristisch eingestellten Staates ansehen.
Das Besondere: Während die Mehrzahl der Westwallbunker gesprengt und beseitigt wurde, blieben diese Häuser mit ihren Kellern intakt. Oftmals mit ihren Türen und Panzerplatten, manchmal sogar mit weiterer technischer Einrichtung. Das verleiht diesen Räumen einen hohen Grad an Authentizität. In diesem Räumen kann man sich vorstellen und viel leichter erklären, wie "Bunker" in den damaligen Vorkriegsjahren aussahen, wie diese theoretisch hätten "funktionieren" sollen und welche desaströse Konsequenzen Kampfhandlungen innerhalb von Ortschaften sowohl für die beteiligten Soldaten als auch (und noch viel mehr) für Bewohner und Nachbarn gehabt hätten.
Das strategische Konzept dieser Keller ist nicht eindeutig geklärt. Der Bau und Bezuschussung solcher Anlagen regelten die "Schutzbestimmungen" vom 4.5.1937 (vergl. GROSS 1982 nach BAMA RH19 III/21), womit der Einbau von MG-Kampfräumen in zivilen Gebäuden ermöglicht wurde, und scheinbar in einigen Fällen zu wenig sinnvollen "Gelegenheitsbauten" weit hinter der befestigten Zone führte. Jedoch gibt es gerade in der Oberrheinstellung eine Häufung von "Zollhäusern", sowohl bereits bestehende als auch Neubauten, worin ein MG-Kampfraum gezielt auf die von Westen, Süden oder Norden in die Ortschaft führende Straße eingerichtet wurde. Ihre Widerstandsklasse überschreitet mit 60 cm Wandstärke und einer 25 oder 30 mm starken Panzerplatte nicht die "Baustärke C", also taktisch nur für einen vorübergehenden Zweck. Man könnte annehmen, dass die Befestigten Keller in der Oberrheinstellung eine Rolle in der Kontrolle von Straßen und Ortschaften zwischen und landeinwärts von Brückenköpfen innehatten.
Der heutige Umgang mit diesen Räumen als Bestandteile des Kulturdenkmals "Westbefestigungen" ist nicht klar definiert, weil damit die Unterschutzstellung des gesamten Gebäudes vonnöten wäre, was in den meisten Fällen nicht das gewünschte, schützende Instrument darstellt. Dennoch wäre eine Form von Denkmalschutz für diese Räume wünschenswert. Für die Eigentümer wäre damit die steuerliche Absetzbarkeit von Erhaltungsmaßnahmen von Vorteil.
Bislang wurden diese Keller vor allem in der "Oberrheinstellung" angetroffen, aber vereinzelt auch in Rheinland-Pfalz und NRW, und wahrscheinlich gibt es sie auch im Saarland.
Patrice Wijnands - VEWA e.V.