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Stand: 1. Juli 2024
VEWA e.V. Alexander Stein
Akazienweg 9a
D-67346 Speyer
E-Mail-Adresse:
Impressum: https://www.vewa-ev.de/index.php/impressum
Die nachfolgende Übersicht fasst die Arten der verarbeiteten Daten und die Zwecke ihrer Verarbeitung zusammen und verweist auf die betroffenen Personen.
Maßgebliche Rechtsgrundlagen nach der DSGVO: Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht der Rechtsgrundlagen der DSGVO, auf deren Basis wir personenbezogene Daten verarbeiten. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass neben den Regelungen der DSGVO nationale Datenschutzvorgaben in Ihrem bzw. unserem Wohn- oder Sitzland gelten können. Sollten ferner im Einzelfall speziellere Rechtsgrundlagen maßgeblich sein, teilen wir Ihnen diese in der Datenschutzerklärung mit.
Nationale Datenschutzregelungen in Deutschland: Zusätzlich zu den Datenschutzregelungen der DSGVO gelten nationale Regelungen zum Datenschutz in Deutschland. Hierzu gehört insbesondere das Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung (Bundesdatenschutzgesetz – BDSG). Das BDSG enthält insbesondere Spezialregelungen zum Recht auf Auskunft, zum Recht auf Löschung, zum Widerspruchsrecht, zur Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, zur Verarbeitung für andere Zwecke und zur Übermittlung sowie automatisierten Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling. Ferner können Landesdatenschutzgesetze der einzelnen Bundesländer zur Anwendung gelangen.
Hinweis auf Geltung DSGVO und Schweizer DSG: Diese Datenschutzhinweise dienen sowohl der Informationserteilung nach dem Schweizer DSG als auch nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Aus diesem Grund bitten wir Sie zu beachten, dass aufgrund der breiteren räumlichen Anwendung und Verständlichkeit die Begriffe der DSGVO verwendet werden. Insbesondere statt der im Schweizer DSG verwendeten Begriffe „Bearbeitung" von „Personendaten", "überwiegendes Interesse" und "besonders schützenswerte Personendaten" werden die in der DSGVO verwendeten Begriffe „Verarbeitung" von „personenbezogenen Daten" sowie "berechtigtes Interesse" und "besondere Kategorien von Daten" verwendet. Die gesetzliche Bedeutung der Begriffe wird jedoch im Rahmen der Geltung des Schweizer DSG weiterhin nach dem Schweizer DSG bestimmt.
Wir treffen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten und des Ausmaßes der Bedrohung der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen und elektronischen Zugangs zu den Daten als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, der Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, die Löschung von Daten und Reaktionen auf die Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes, durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen.
Datenverarbeitung in Drittländern: Sofern wir Daten in einem Drittland (d. h., außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder die Verarbeitung im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder der Offenlegung bzw. Übermittlung von Daten an andere Personen, Stellen oder Unternehmen stattfindet, erfolgt dies nur im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben. Sofern das Datenschutzniveau in dem Drittland mittels eines Angemessenheitsbeschlusses anerkannt wurde (Art. 45 DSGVO), dient dieser als Grundlage des Datentransfers. Im Übrigen erfolgen Datentransfers nur dann, wenn das Datenschutzniveau anderweitig gesichert ist, insbesondere durch Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c) DSGVO), ausdrückliche Einwilligung oder im Fall vertraglicher oder gesetzlich erforderlicher Übermittlung (Art. 49 Abs. 1 DSGVO). Im Übrigen teilen wir Ihnen die Grundlagen der Drittlandübermittlung bei den einzelnen Anbietern aus dem Drittland mit, wobei die Angemessenheitsbeschlüsse als Grundlagen vorrangig gelten. Informationen zu Drittlandtransfers und vorliegenden Angemessenheitsbeschlüssen können dem Informationsangebot der EU-Kommission entnommen werden: https://commission.europa.eu/law/law-topic/data-protection/international-dimension-data-protection_en?prefLang=de.
Wir löschen personenbezogene Daten, die wir verarbeiten, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, sobald die zugrundeliegenden Einwilligungen widerrufen werden oder keine weiteren rechtlichen Grundlagen für die Verarbeitung bestehen. Dies betrifft Fälle, in denen der ursprüngliche Verarbeitungszweck entfällt oder die Daten nicht mehr benötigt werden. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen, wenn gesetzliche Pflichten oder besondere Interessen eine längere Aufbewahrung oder Archivierung der Daten erfordern.
Insbesondere müssen Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen oder deren Speicherung notwendig ist zur Rechtsverfolgung oder zum Schutz der Rechte anderer natürlicher oder juristischer Personen, entsprechend archiviert werden.
Unsere Datenschutzhinweise enthalten zusätzliche Informationen zur Aufbewahrung und Löschung von Daten, die speziell für bestimmte Verarbeitungsprozesse gelten.
Bei mehreren Angaben zur Aufbewahrungsdauer oder Löschungsfristen eines Datums, ist stets die längste Frist maßgeblich.
Beginnt eine Frist nicht ausdrücklich zu einem bestimmten Datum und beträgt sie mindestens ein Jahr, so startet sie automatisch am Ende des Kalenderjahres, in dem das fristauslösende Ereignis eingetreten ist. Im Fall laufender Vertragsverhältnisse, in deren Rahmen Daten gespeichert werden, ist das fristauslösende Ereignis der Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung oder sonstige Beendigung des Rechtsverhältnisses.
Daten, die nicht mehr für den ursprünglich vorgesehenen Zweck, sondern aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder anderer Gründe aufbewahrt werden, verarbeiten wir ausschließlich zu den Gründen, die ihre Aufbewahrung rechtfertigen.
Weitere Hinweise zu Verarbeitungsprozessen, Verfahren und Diensten:
Rechte der betroffenen Personen aus der DSGVO: Ihnen stehen als Betroffene nach der DSGVO verschiedene Rechte zu, die sich insbesondere aus Art. 15 bis 21 DSGVO ergeben:
Wir verarbeiten die Daten unserer Mitglieder, Unterstützer, Interessenten, Geschäftspartner oder sonstiger Personen (Zusammenfassend "Betroffene"), wenn wir mit ihnen in einem Mitgliedschafts- oder sonstigem geschäftlichen Verhältnis stehen und unsere Aufgaben wahrnehmen sowie Empfänger von Leistungen und Zuwendungen sind. Im Übrigen verarbeiten wir die Daten Betroffener auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, z. B. wenn es sich um administrative Aufgaben oder Öffentlichkeitsarbeit handelt.
Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang und der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung, bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Mitgliedschafts- oder Vertragsverhältnis, aus dem sich auch die Erforderlichkeit etwaiger Datenangaben ergeben (im Übrigen weisen wir auf erforderliche Daten hin).
Wir löschen Daten, die zur Erbringung unserer satzungs- und geschäftsmäßigen Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dies bestimmt sich entsprechend der jeweiligen Aufgaben und vertraglichen Beziehungen. Wir bewahren die Daten so lange auf, wie sie zur Geschäftsabwicklung, als auch im Hinblick auf etwaige Gewährleistungs- oder Haftungspflichten auf Grundlage unserer berechtigten Interesse an deren Regelung relevant sein können. Die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten wird regelmäßig überprüft; im Übrigen gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
Weitere Hinweise zu Verarbeitungsprozessen, Verfahren und Diensten:
Wir verarbeiten die Daten der Nutzer, um ihnen unsere Online-Dienste zur Verfügung stellen zu können. Zu diesem Zweck verarbeiten wir die IP-Adresse des Nutzers, die notwendig ist, um die Inhalte und Funktionen unserer Online-Dienste an den Browser oder das Endgerät der Nutzer zu übermitteln.
Weitere Hinweise zu Verarbeitungsprozessen, Verfahren und Diensten:
Cookies sind kleine Textdateien bzw. sonstige Speichervermerke, die Informationen auf Endgeräten speichern und aus ihnen auslesen. Zum Beispiel, um den Log-in-Status in einem Nutzerkonto, einen Warenkorbinhalt in einem E-Shop, die aufgerufenen Inhalte oder verwendete Funktionen eines Onlineangebots zu speichern. Cookies können ferner in Bezug auf unterschiedliche Anliegen Einsatz finden, etwa zu Zwecken der Funktionsfähigkeit, der Sicherheit und des Komforts von Onlineangeboten sowie der Erstellung von Analysen der Besucherströme.
Hinweise zur Einwilligung: Wir setzen Cookies im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften ein. Daher holen wir von den Nutzern eine vorhergehende Einwilligung ein, es sei denn, sie ist laut Gesetzeslage nicht gefordert. Eine Erlaubnis ist insbesondere nicht notwendig, wenn das Speichern und das Auslesen der Informationen, also auch von Cookies, unbedingt erforderlich sind, um den Nutzern einen von ihnen ausdrücklich gewünschten Telemediendienst (also unser Onlineangebot) zur Verfügung zu stellen. Die widerrufliche Einwilligung wird ihnen gegenüber deutlich kommuniziert und enthält die Informationen zur jeweiligen Cookie-Nutzung.
Hinweise zu datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlagen: Auf welcher datenschutzrechtlichen Grundlage wir die personenbezogenen Daten der Nutzer mithilfe von Cookies verarbeiten, hängt davon ab, ob wir sie um eine Einwilligung bitten. Falls die Nutzer akzeptieren, ist die Rechtsgrundlage der Verwertung ihrer Daten die erklärte Einwilligung. Andernfalls werden die mithilfe von Cookies verwerteten Daten auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z. B. an einem betriebswirtschaftlichen Betrieb unseres Onlineangebots und der Verbesserung seiner Nutzbarkeit) verarbeitet oder, falls dies im Rahmen der Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten erfolgt, wenn der Einsatz von Cookies erforderlich ist, um unseren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Zu welchen Zwecken die Cookies von uns verwertet werden, darüber klären wir im Laufe dieser Datenschutzerklärung oder im Rahmen von unseren Einwilligungs- und Verarbeitungsprozessen auf.
Speicherdauer: Im Hinblick auf die Speicherdauer werden die folgenden Arten von Cookies unterschieden:
Allgemeine Hinweise zum Widerruf und Widerspruch (Opt-out): Nutzer können die von ihnen abgegebenen Einwilligungen jederzeit widerrufen und zudem einen Widerspruch gegen die Verarbeitung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, auch mittels der Privatsphäre-Einstellungen ihres Browsers, erklären.
Weitere Hinweise zu Verarbeitungsprozessen, Verfahren und Diensten:
Wir nutzen Blogs oder vergleichbare Mittel der Onlinekommunikation und Publikation (nachfolgend "Publikationsmedium"). Die Daten der Leser werden für die Zwecke des Publikationsmediums nur insoweit verarbeitet, als es für dessen Darstellung und die Kommunikation zwischen Autoren und Lesern oder aus Gründen der Sicherheit erforderlich ist. Im Übrigen verweisen wir auf die Informationen zur Verarbeitung der Besucher unseres Publikationsmediums im Rahmen dieser Datenschutzhinweise.
Bei der Kontaktaufnahme mit uns (z. B. per Post, Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder via soziale Medien) sowie im Rahmen bestehender Nutzer- und Geschäftsbeziehungen werden die Angaben der anfragenden Personen verarbeitet, soweit dies zur Beantwortung der Kontaktanfragen und etwaiger angefragter Maßnahmen erforderlich ist.
Weitere Hinweise zu Verarbeitungsprozessen, Verfahren und Diensten:
Wir unterhalten Onlinepräsenzen innerhalb sozialer Netzwerke und verarbeiten in diesem Rahmen Nutzerdaten, um mit den dort aktiven Nutzern zu kommunizieren oder Informationen über uns anzubieten.
Wir weisen darauf hin, dass dabei Nutzerdaten außerhalb des Raumes der Europäischen Union verarbeitet werden können. Hierdurch können sich für die Nutzer Risiken ergeben, weil so zum Beispiel die Durchsetzung der Nutzerrechte erschwert werden könnte.
Ferner werden die Daten der Nutzer innerhalb sozialer Netzwerke im Regelfall für Marktforschungs- und Werbezwecke verarbeitet. So können beispielsweise anhand des Nutzungsverhaltens und sich daraus ergebender Interessen der Nutzer Nutzungsprofile erstellt werden. Letztere finden möglicherweise wiederum Verwendung, um etwa Werbeanzeigen innerhalb und außerhalb der Netzwerke zu schalten, die mutmaßlich den Interessen der Nutzer entsprechen. Daher werden im Regelfall Cookies auf den Rechnern der Nutzer gespeichert, in denen das Nutzungsverhalten und die Interessen der Nutzer gespeichert werden. Zudem können in den Nutzungsprofilen auch Daten unabhängig der von den Nutzern verwendeten Geräten gespeichert werden (insbesondere, wenn sie Mitglieder der jeweiligen Plattformen und dort eingeloggt sind).
Für eine detaillierte Darstellung der jeweiligen Verarbeitungsformen und der Widerspruchsmöglichkeiten (Opt-out) verweisen wir auf die Datenschutzerklärungen und Angaben der Betreiber der jeweiligen Netzwerke.
Auch im Fall von Auskunftsanfragen und der Geltendmachung von Betroffenenrechten weisen wir darauf hin, dass diese am effektivsten bei den Anbietern geltend gemacht werden können. Nur Letztere haben jeweils Zugriff auf die Nutzerdaten und können direkt entsprechende Maßnahmen ergreifen und Auskünfte geben. Sollten Sie dennoch Hilfe benötigen, dann können Sie sich an uns wenden.
Weitere Hinweise zu Verarbeitungsprozessen, Verfahren und Diensten:
Erstellt mit kostenlosem Datenschutz-Generator.de von Dr. Thomas Schwenke
Einleitung
Zwar scheint zumindest in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg die große Zeit der Bunker-Beseitigungen vorbei zu sein. Aber vor allem in Nordrhein-Westfalen ist die Situation nach wie vor bedrohlich. Zudem gibt es Einzelfälle, in denen private Grundstücksbesitzer oder Gemeinden aus Unbedarftheit oder Desinteresse Bunker zuschütten. Deshalb gilt auch hier der Grundsatz des National Trusts, einer Natur- und Denkmalschutzorganisation in Großbritannien mit über einer Million Mitgliedern: Am besten schützt der Besitz. Die folgenden Ausführungen sind als Tipps für Einzelpersonen, Vereine, aber auch Gemeinden gedacht, die Bunker übernehmen oder zumindest durch den Erwerb von Bunkergrundstücken eine Beseitigung erschweren oder unmöglich machen wollen.
Zum VEWA-Bunker
Es handelt sich um einen gut erhaltenen Regelbau 10. Das an sich ist nichts Besonderes. Aber es ist der einzige von einst mindestens 300 Bunkern zwischen Oberotterbach und Steinfeld, der noch vorhanden ist. Wir erfuhren Ende 2004 zufällig, dass der Grundstücksbesitzer beim Bundesvermögensamt einen Antrag auf Neueinzäunung gestellt hatte. Damals war noch nicht auszuschließen, dass der Bagger kommt. Zudem wollten wir an einem Beispiel die ganze Prozedur durchziehen: Geländekauf, Bunkerübertragung, Sicherung. Ein Präzedenzfall also. Von den dabei gemachten Erfahrungen sollen auch andere Interessenten profitieren. Deshalb gehen wir ausführlich auf diese Aktion ein.
Rechtliche Situation
Die Bunker befinden sich meist im Sondereigentum der Bundesrepublik. Das bedeutet: Der Grundstückseigentümer ist nicht Besitzer des Bunkers und trägt deshalb auch keine Haftung für Unfälle, die sich in dem Bunker ereignen. Das geht auch klar aus dem Übereignungs-Vertrag hervor, den die VEWA mit der BIMA geschlossen hat. Das ist sehr wichtig, denn von interessierter Seite wurde immer wieder - gegen besseres Wissen - das Gegenteil behauptet.
Grundstückskauf
Wer ein Grundstück besitzt, auf dem ein Bunker liegt, kann den Leuten der BIMA unseres Wissens das Betretungsrecht nicht verweigern. Anders dürfte es beim Befahren eines Privatgrundstücks mit schwerem Gerät aussehen. Präzedenzfälle sind uns nicht bekannt. Falls jemandem ein solcher Fall bekannt wird, bitten wir um sofortige Information. Dann nämlich sollten sich alle Bunkerfreunde zusammentun und den Grundstücksbesitzer bei seinem juristischen Vorgehen gegen die Behörde finanziell unterstützen. Die Koordination könnte die VEWA übernehmen. Wichtig wäre es dann auch - wie bei allen angestrebten Bunkerbeseitigungen - Kontakt zur örtlichen Presse aufzunehmen und die Sache an die Öffentlichkeit zu bringen. Da Bunker heute meist in Gebieten mit niedrigen Bodenwerten zu finden und Bunkerstandorte nicht nutzbar sind, dürfte die Kaufsumme für das Gelände meist relativ gering sein. Teurer wird es, wenn ein großes Grundstück geteilt werden muss. Im Falle des VEWA-Bunkers beliefen sich die Vermessungskosten deshalb auf rund 1.050 Euro. Dazu kamen noch Gebühren für den Eintrag ins Grundbuch und anderes (rund 200 Euro) und die Notarkosten (rund 80 Euro). Nach bisherigen Erkenntnissen ist es übrigens wesentlich leichter einen Bunker zu übernehmen, wenn der Antragsteller im Besitz des Grundstücks ist.
Bunkerübertragung durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA)
Die erwies sich - entgegen vieler Befürchtungen - als unproblematisch. Die BIMA wollte einen Grundbuchauszug und einen Lageplan des Grundstücks sowie die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit ((durch die sich der Bund seiner Haftung entledigt!!!). Kosten: etwa 100 Euro. Die BIMA überwies uns dann anstandslos 3.800 Euro, was 70 Prozent der Kosten für die Beseitigung sein sollen. Wir meinen zwar, dass eine Beseitigung teurer gekommen wäre, können das aber nicht beweisen. Mitte 2005 haben wir den Antrag gestellt, im Dezember 2005 war alles abgewickelt. Die Dauer lag nicht an der BiMa, sondern daran, dass andere Behörden diverse Bescheinigungen wollten, bevor sie uns die Schriftstücke ausgestellt haben, die die BiMa wollte.
Sicherung des Bunkers
Wir haben den VEWA-Bunker neu eingezäunt, obwohl uns die Notwendigkeit nicht so recht einsichtig war. Aber auch hier ging es uns darum, praktisch herauszufinden, wie hoch der finanzielle und arbeitsmäßige Aufwand ist. Die Vorarbeiten (Beseitigung von störendem Bewuchs, Graben der Löcher für die Betonfundamente der Zaunpfosten) haben vier bis fünf Mann an vier Tagen erledigt. Ein Schlosser, Vater eines VEWA-Mitglieds, übernahm dann den Part, an dem wir wohl gescheitert wären oder Pfusch gemacht hätten. Inklusive Material kostete uns das rund 3.000 Euro. Eine gute Investition, denn nun haben wir einen stabilen, professionell gemachten Zaun, wie es sich für einen vorzeigbaren Präzedenzfall gehört. Versicherung: Für die Haftpflichtversicherung zahlen wir 60 Euro pro Jahr.
Fazit
Eine Bunkerübernahme ist machbar, wenn der Wille dazu vorhanden ist. Weitere Fragen zu dem Thema beantworten wir gern.
Der VEWA e.V. hat im Jahr 2015 ein weiteres Grundstück erworben, auf dem sich zwei Bunkerruinen des Westwalls befinden. Intention war es, an den beiden Anlagen auf dem Grundstück alternative Verkehrssicherungsmaßnahmen im Sinne unseres Verkehrssicherungskonzeptes zu erproben.
Das Grundstück befindet sich östlich der Eichelsbacher Mühle bei Pirmasens. Bei den beiden Anlagen handelt es sich um Bauwerke aus dem Limes Bauprogramm, einen Limes 10a mit überdeckten Hof und einen Limes 23 mit Maulscharte. Die Bauwerke wurden nach dem Krieg demilitarisiert, allerdings nicht entschrottet, d.h. die Deckenträger befinden sich noch in den Bauwerken. Das Grundstück war zur Zeit seiner Bebauung im Jahre 1938 frei von Baumbestand, es wurde als Weide oder Wiesengrundstück genutzt. Dies lässt sich durch die Luftbildauswertung belegen. Nach der Sprengung der Anlagen nach 1945 wurden auf dem schmalen und langen Grundstück Obstbäume angepflanzt. Diese Nutzung lies sich am Besten mit den beiden gesprengten Bauwerken kombinieren. Der westliche Teil des Grundstücks blieb ein offenes Wiesengelände. Heute stellt sich der Obstbaumbestand als stark verwildert dar und bietet sich in dem umliegenden offenen Wiesengelände als Gehölzinsel an.
Das Nutzungskonzept des Vereins sieht vor, den Obstbaumbestand im mittleren Teil des Grundstückes, in welchem sich auch die beiden Bauwerke befinden, wieder in Wert zu setzen und den östlichen Teil als unberührten "Urwald" sich selbst zu überlassen. Die Nachkriegsnutzung des Grundstücks gehört zur Geschichte des Westwalls und soll so zur Geltung kommen.
Das erste der beiden Bauwerke, der Limes 10a, soll beispielhaft für eine reine Verkehrssicherungsmaßnahme im Sinne unseres Verkehrssicherungskonzeptes stehen. Erprobt wurden hier Baustahlmatten, um Spalten zu verschließen und die Anlage eines Annäherungshindernisses in Form eines Zauns aus T-Profilen mit gespannten Stahlseilen. Die Maßnahmen sollten nachhaltig sowie kostengünstig sein und im Einklang mit dem Denkmal- und dem Naturschutz stehen.
Das zweite Bauwerk, der Limes 23, bietet durch seine bessere Zugänglichkeit die Möglichkeit, ihn für Führungen durch den Verein zu nutzen. Das Bauwerk wurde an Absturzkanten ebenfalls durch einen Zaun aus T-Profilen und einem Stahldraht gesichert. Zusätzlich wurde für Begehungen eine Zuwegung angelegt, die eine sichere Annäherung sowie Begehung ermöglicht. Die Konzeptionierung der Zuwegung macht sich die natürlichen Begebenheiten zunutze, um die Eingriffe auf dem Gelände so gering wie möglich zu halten.
Eine ausführliche Dokumentation von Patrice Wijnands zum Limes 23 und Limes 10a auf dem VEWA Grundstück finden Sie hier.
Der Limes 10a mit überdeckten Zugang auf dem VEWA Grundstück: Ein Gruppenunterstand mit angehängtem Kampfraum für zwei Maschinengewehre auf Schießtischen. Die frontale Maulscharte wirkte auf die Straßensperre bei der Anstauung an der Eichelsbacher Mühle. Eine bauliche Besonderheit diese Anlage war die zusätzliche Hofüberdeckung.
Zeichnung P. Wijnands
Zeichnung F. Gottschall
Der Limes 23 auf dem VEWA Grundstück: Das Bauwerk ist ein MG-Schartenstand ohne Gruppe, d.h. im Bauwerk war nur die Bedienmannschaft für die Waffen untergebracht. Der Limes 23 ist eine einfache Konstruktion mit einer offenen Maulscharte für ein MG, eine sogenannte Flankierungsanlage ermöglichte es den Hof und Zugangsbereich zu überwachen und aus einer Scharte mit einer Waffe dort zu wirken.
Zeichnung P. Wijnands
Zeichnung P. Schreiber, F. Gottschall
Ausschnitt aus einem Luftbild von Ende 1944: Man erkennt die beiden Bauwerke sowie die angelegten Stellungen und Schützengräben, die die Bauwerke verbinden.
Luftbild mit freundlicher Genehmigung von M. Rupp
Heutige Ansicht des Grundstücks:
Quelle: Google, GeoBasis-DE/BKG
Impressionen der bisherigen Arbeitseinsätze
Der damals noch junge Verein wagte im Jahre 2005 das Experiment "Übernahme einer Bunkerruine von der BimA". Eine der letzten erhaltenen Bunkerruinen des Westwalls zwischen Haardtrand und Bienwald sollte vom Verein übernommen werden. Die Idee des Projektes war, mit der Kostenbeteiligung des Bundes von 3.800 Euro für die Übernahme des Bauwerks den Standort mit einem stabilen Zaun zu sichern. Zusätzlich sollte das Verkehrssicherungsrisiko über eine Versicherung abgedeckt werden.
So kam es dann auch. Der Verein erwarb das Grundstück und übernahm die Ruine vom Bund. Bei dem Bauwerk handelt es sich um einen Regelbau 10 aus dem Limes-Bauprogramm von 1938. Die Anlage wurde nach Kriegsende demilitarisiert und entschrottet, neben den Panzerungsteilen wurden auch die Deckenträger entfernt. Trotzdem ist die Bunkerruine in seiner Struktur erhalten und einer der letzten Zeugen des sog. "Otterbachabschnitts" - einem der am stärksten befestigten Abschnitte des Westwalls.
Eine ausführliche Dokumentation des Bauwerks von Patrice Wijnands finden Sie hier.
Der Regelbau 10 auf dem VEWA Grundstück:
Zeichnung P. Wijnands
Zeichnung F. Gottschall
Luftbild aus den letzten Monaten des Krieges: Deutlich zu erkennen sind die Schützen-/Laufgräben und die einzelnen Bunkeranlagen. Die zahlreichen Bombentrichter am rechten Bildrand zeigen, dass dieser Bereich Ziel alliierter Bombenangriffe gewesen ist, jedoch keine Anlage direkt getroffen wurde.
Quelle: LVermGeo RP
70 Jahre später ist nichts mehr zu erkennen: Obstgärten und Wochenendgrundstücke sind heute dort, wo früher Bunker standen
Quelle: Google, GeoBasis-DE/BKG