Das Für und Wider einer staatlichen Veröffentlichung

Im Rahmen der INSPIRE-Richtlinie finden in Landesdenkmalämtern Überlegungen statt, digitale Denkmalbestände mit Standortdaten pauschal zu veröffentlichen. Transparenz in mit Steuermitteln aufgebaute Datenbanken kann etwas Gutes und Wünschenswertes sein, aber welche Vor- und Nachteile würde es haben, wenn auf einen Schlag hunderte (oder gar tausende) Standorte der Westbefestigungen veröffentlicht würden?

Vorteile

  1. Die bereits genannte Transparenz verbindet wissenschaftliche Erkenntnisse mit dem Publikum, das diese über Steuergelder mitfinanziert hat. Das klingt moralisch vernünftig und bietet didaktische Chancen in der Denkmalvermittlung.
  2. Die Bunkerlandschaft kann deutlich intensiver für den Tourismus und die Politische Bildung genutzt werden. Die öffentliche Wahrnehmung von Denkmälern kann auch zu deren Schutz beitragen, indem Änderungen von mehr Augen wahrgenommen werden.

Nachteile

  1. Mit mehr Publikum an den Bunkerruinen steigt die Unfallgefahr und die Haftungsrisiken für Eigentümer vergrößern sich.
    Mit einer Veröffentlichung von Standorten wird dem Publikum suggeriert, dass nach den gleichen Standards verkehrsgesichert wurde, wie an z.B. an Burgruinen. Dem ist bei Weitem nicht so.

    Die Bunker der Westbefestigungen sind mehrheitlich gesprengt, Verkehrssicherungsmaßnahmen in Form von Maschendrahtzäunen sind in der Regel defekt oder fehlen gänzlich. Ihr Eigentümer (in NRW, Baden-Württemberg und in Teilen im Saarland der Bund) hat diese Verkehrssicherung am aktuellen latenten Publikumsdruck orientiert. Der Bund würde sich am liebsten hieraus zurückziehen und hat seine Aufwendungen immer weiter zurückgefahren. Eine Veröffentlichung wäre gegenüber den Bund nicht fair: Als Land seit Jahren den Nutzen aus Denkmal- und Artenschutz zu ziehen, ohne Eigentümer zu sein, dann die Standorte publik machen und den Bund mit der erhöhten Anforderung an die Verkehrssicherung allein lassen. Mehr Verkehrssicherungsmaßnahmen werden Nachteile für den Erhaltungszustand dieser Kulturdenkmale oder für deren Funktion im Natur- und Artenschutz mitbringen.
    In Rheinland-Pfalz verfahren die GDKE und die Stiftung Grüner Wall im Westen - Mahnmal ehemaliger Westwall (hier als Eigentümer) den eindeutigen Kurs, auch wegen der Unfallgefahr und der damit verbundenen Haftung keine Standorte zu veröffentlichen: Die von ihr getroffenen Verkehrssicherungsmaßnahmen sind auf eine Zunahme des Publikumdrucks nicht ausgelegt.

    Bunker Deckenspalte
    (oben) Eine typische Deckenspalte, die durch Einspülung verursacht wird. Hier es geht es 1,5m an scharfe Armierungseisen vorbei und danach noch mal 2m in die Tiefe.
    Dieser längst übererdete Standort in Rheinland-Pfalz wurde im Rahmen des Monitorings geprüft, die Einspülung als eine schwer erkennbare Gefahr klassifiziert und priorisiert gesichert.

    Armierungseisen_unter_Decke.JPG
    (oben) Wenn die Stahltröger an der Unterseite von Decken entfernt wurden, bleiben diese nach unten gerichteten Armierungseisen zurück. Für Besucher sind diese sehr gefährlich. Dieser Bunker bei Lichtenau liegt etwas abseits im Landkreis Rastatt, war noch nie gesichert und muss in Ermangelung an Publikumsverkehr auch nicht gesichert werden, besonders weil "sichern" gar nicht so trivial ist:
    - Eine Sicherung in Form eines Maschendrahtzauns bietet nur eine Scheinsicherheit, weil der Zaun durch Vandalismus und Windbruch schon nach kurzer Zeit defekt sein wird.
    - Eine Sicherung in Form eines Geländers mit, oder nur mit Warn- oder Infoschild kann an Standorten mit Publikumsverkehr sinnvoll sein, aber an diesem Standort würde man damit nur Besucher anziehen.
    Eine unmoderierte Veröffentlichung dieses Standortes würde ebenfalls nur Besucher anziehen und damit die Wahrscheinlichkeit auf Unfälle erhöhen.


  2. Es widerstrebt geltende Artenschutzbestimmungen.
    Die Bunker der Westbefestigungen liegen mehrheitlich in ländlichen Gebieten: https://www.vewa-ev.de/wissen/festungsblog/dashboard-baden-wuerttemberg
    Von 5649 Objekten in Baden-Württemberg liegen 2161 (!) innerhalb von FFH-Gebieten (Stand: Mai 2024), also mehr als ein Drittel.

    Westbefestigungen_FFH.png
    (oben) Dieser Ausschnitt der "Oberrheinstellung" zwischen Ettlingen und Offenburg zeigt die Überlappung von FFH-Gebieten mit der "infanteristischen Zone" mit einer hohen DIchte an Bunkern und der "artilleristischen/infrastrukturellen Zone" mit einer kleineren Dichte. Auf den Gipfeln und Pässen des Schwarzwaldes sorgen die Flugabwehrstellungen und Stützpunkte der "LVZ-West" für weitere Überlappungen.

    Das betrifft vor allem geschützte Auenlandschaften in den Rheinniederungen. Es würden durch eine Veröffentlichung aller Standorte ungewollt artenschutzrechtliche Regelungen untergraben, wenn z.B. für den Fledermausschutz vergitterte Bunkerruinen vermehrt aufgebrochen werden (deren Reparatur richtig teuer ist) oder ein deutlich zugenommener Begang von Bunkerruinen abseits der Wege in Naturschutzgebieten stattfindet. Und ich sage voraus, dass es den geben wird.
    Eine Veröffentlichung wird also in den Naturschutzbehörden spätestens dann kritisiert werden, aber ein Zurück gibt es dann nicht mehr.

    FHQ_Tannenberg.JPG
    (oben) Diese Bunkerruine liegt im Nationalpark Schwarzwald in einem wichtigen FFH-Gebiet, gehört aber zum ehemaligen "Führerhauptquartier Tannenberg".
    Eine unmoderierte Veröffentlichung dieses Standortes wird damit nicht nur aus der Perspektive des Natur- und Artenschutzes nicht wünschenswert sein. Das heißt nicht, dass man diesen Bunker verschweigen sollte, aber ein Alleingang des Landesamtes für Denkmalpflege, vorbei an Nationalparkverwaltung und Landeszentrale für Politische Bildung, erscheint besonders hier problematisch.

    DSC06256.JPG
    (oben) Wir haben die Folgen einer Veröffentlichung von vielen Standorten auf einmal bereits einmal gesehen: Mit dem Buch "Der Westwall. Vom Denkmalwert des Unerfreulichen" (1997) und den darin enthaltenen Karten machten die Autoren Gross, Rohde, Rolf und Wegener den Versuch, eine Brücke zwischen Denkmalpflege und Öffentlichkeit zu schlagen und somit die Beseitigungspraxis durch den Bund etwas entgegen zu setzen. Aus meiner Beobachtung hat man damit das Gegenteil erreicht. Es ist ein Beispiel für "Öffentlichkeit mit dem Brecheisen", manchmal nützlich, aber in diesem, unmoderierten großen Umfang nicht. In der Folge wurden bislang wenig begangene Landschaften mit Bunkern, wie das Waldgebiet "Der Buhler" bei Simmerath oder das Fuhrtsbachtal bei Monschau viel stärker von Touristen in Anspruch genommen und die Konflikte mit besonders Verkehrssicherung und Artenschutz wurden offensichtlich. In den 2000-er Jahren versuchte man das einzuhegen, indem die Verkehrssicherungsmaßnahme "Vergitterung", bislang bekannt als Artenschutzmaßnahme, in der Nordeifel sehr häufig angewandt wurde, auch an Ruinen, die klimatologisch für Fledermausarten als Winterquartier ungeeignet erscheinen und auch dort, wo andere Verkehrssicherungsmaßnahmen, wie ein Geländer auf Abstand, genügt hätten. Diese teure Form der "Moderation" ohne Kommunikation wurde dadurch noch weniger akzeptiert und ist heute in vielen Fällen mehrfach aufgebrochen und zerstört worden.
    So entstand eine Sackgasse, die weder dem Denkmal noch dem Artenschutz dient, und woraus man nicht mehr heraus kommt. Das sollte sich nicht wiederholen.

    Geländer_und_zerstörte_Vergitterung.JPG

    (oben) Dieser Standort in der Nordeifel wurde 1997 veröffentlicht, daraufhin deutlich mehr begangen und in den frühen 2000-er gesichert: Nicht nur ist das teure Geländer weitab von Bebauung und Wanderwegen überdimensioniert und ändert das Denkmal erheblich, sondern die permanent verschlossene Vergitterung wurde zerstört. Dabei wäre an diesem Bauwerk ein gut erklärter Verschluss über den Winter sinnvoll, weil hier in den 90-ger Jahren bereits überwinterende Fledermäuse festgestellt wurden.
     
  3. Es führt zu mehr illegaler Übererdung und Abbruch.
    Besonders private Grundstückseigentümer werden unangenehm zu spüren bekommen, wie eine Veröffentlichung der Standorte den Publikumsdruck erhöht: Ihre Zäune werden überklettert, Bilder ihrer Grundstücke und Bunker darauf in sozialen Medien verbreitet und verschlossene Türen aufgebrochen. Das erhöht natürlich auch das Risiko von Unfällen, womit diese privaten Grundstückseigentümer auch noch Haftungsrisiken befürchten müssen. Diese werden zwangsläufig zu drastischen Verkehrssicherungsmaßnahmen, wie Übererdungen und Abbruch greifen. Das gleiche gilt für die Belange der Jägerschaft und von Anwohnern, die zu einer ähnlichen Selbsthilfe neigen werden, wenn jedes Wochenende Autos über die Feldwege fahren und Müll weggeworfen wird. Schon jetzt ist die Handhabung in allen Bundesländern nicht sehr ausgeprägt und es ist nicht zu erwarten, dass mehr Fälle ein stärkeres Auftreten von (Unteren) Denkmalschutzbehörden fördert.

  4. Der Verfall wird beschleunigt.
    Eine Veröffentlichung bietet ungewollt Anreize für Metalldiebe, die noch eingebaute Panzerungen und Technik aus dem Beton herausbrechen und stehlen.
    Auch bietet es ungewollt Anreize für Sondler mit ihren Metalldetektoren, die häufig keinerlei Unrechtsbewusstsein haben und archäologische Funde als ihr rechtmäßiges Eigentum betrachten.
    Mit noch mehr unliebsamem Publikum in den Bunkerruinen werden diese mit der Spraydose in einem noch höheren Tempo reklamiert und nicht selten historische Wandbeschriftungen und Farbschichten unwiederbringlich zerstört. Das alles bedroht den Erhaltungszustand dieser Kulturdenkmale.

    Bunker Sprayer
    (oben und unten) So sieht das nach ein paar Jahren in Bunkern aus, die öffentlich bekannt werden. Eine Restaurierung wird nie mehr stattfinden.

    Bunker Sprayer2
    (unten) So sieht es aus in Bunkerruinen, die wenig begangen sind. Mit einer Veröffentlichung würde die Zerstörung dieser Beschriftungen wahrscheinlicher und das kann nicht im Sinne eines Landesamtes für Denkmalpflege sein.

    Beschriftung_Notausgang.JPG
    Beschriftung_Gewehrscharte.JPG

  5. Die Gefahr durch zurückgebliebene Munition wird vergrößert.
    Eine Veröffentlichung bietet Sondler, die sich illegal Munition aneignen möchten Anhaltspunkte für Fundorte. Wird nach der Freilegung beschlossen, als zu gefährlich beurteilte Munition zurück zu lassen, entsteht eine ernsthafte Gefahr für jeden nächsten Besucher und zusätzliche Arbeit für den Kampfmittelräumdienst.

  6. Es behindert die Dokumentation.
    Die wissenschaftliche Aufarbeitung und Dokumentation von Bunkerruinen wird unter der Veröffentlichung leiden, weil Bauwerke oder Teile davon verstärkt undokumentiert verloren gehen. Besonders die Dokumentation von "Befestigten Kellern" unter bestehenden Wohngebäuden und Bunkern auf Privatgrundstücken wird kaum mehr möglich sein, weil Eigentümer und Bewohner wohl kaum mehr darin kooperieren, wenn klar wird, dass der Standort veröffentlich wird.

Aus dieser Auflistung geht für mich hervor, dass eine pauschale Veröffentlichung aller Standorte für die Denkmalpflege "ein Schuss ins eigene Knie" wäre.

 

Wie soll man es dann machen?

Stattdessen möchte ich vorschlagen, das Beste daraus zu machen und nur bestimmte Standorte nach einer Differenzierung zu veröffentlichen:

  • Die Standorte von Bestandteilen der Westbefestigungen sollten nicht pauschal in Portalen wie denkmale_bw veröffentlicht werden.
    Der Gesetzgeber hat für die Nachteile 3 und 4 in §3a DSchG durchaus Raum für Ausnahmen zugelassen:
    "Informationen werden nicht bereitgestellt, soweit die Veröffentlichung zu einer Gefährdung des Kulturdenkmals führen kann oder einer Veröffentlichung sonstige, insbesondere datenschutzrechtlich geschützte Belange entgegenstehen."
    Diese Differenzierung zu machen, ist also Teil der gesetzlichen Aufgabe.
  • Es muss eine Differenzierung zwischen den Inhalten für Behörden und für die Öffentlichkeit möglich sein.
  • Der Datenaustausch aus Shapefiles mit dem aktuellen Punktmodell und Flächenmodell soll fortgesetzt werden. Diese Daten bleiben als gesonderte Schichten in Denkmaldatenbanken wie die ADAB sichtbar.
  • Der Datenaustausch von Dokumentationen soll fortgesetzt werden.
  • Aus diesen Daten können weiterhin neue Datensätze für die ADAB abgeleitet werden. Bestehende Datensätze in der ADAB müssen so attributiert werden, dass diese nicht ungewollt veröffentlicht werden. Das muss einheitlich geschehen und betrifft Bauwerke, die von der Bau- und Kunstdenkmalpflege oder von der Archäologie erfasst wurden.
  • Das dreht die Logik um: Markante Bauwerke, die ausreichend verkehrsgesichert sind und auch in allen anderen Belangen keine Nachteile verursachen, können für eine Veröffentlichung in Betracht kommen. Solche Objekte lassen sich im GIS-Modell mit einem Attribut kenntlich machen. Ein bekanntes Beispiel kann dieses Bauwerk sein:
    www.vewa-ev.de/Dokumente/Wijnands/Zeichnungen/8311_5887_Regelbau_24_Maerkt.pdf

 
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Patrice Wijnands - VEWA e.V.

 


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