Wann würde der VEWA einem Abbruch trotzdem zustimmen?

Natürlich geht es nicht darum "alles" nur stur erhalten zu wollen, sondern wir möchten diese Frage etwas differenzierter sehen:

Erhalt in der heutigen Form soll der Ausgangspunkt sein, aber natürlich kann es gute Gründe geben dem Abbruch von einzelnen Bauwerken nach sorgfältiger Erwägung zu zustimmen. Das kann im Konfliktfall mit Infrastruktur passieren, wie zum Beispiel die Saalbachkanalbrücke der A5 bei Bruchsal, oder bereits vor Jahrzehnten teilweise abgebrochene und verschüttete Bunkerruinen in Hochwasserschutzdämmen, die während einer Dammsanierung zur Vorbeugung von Problemen im Hochwasserfall entfernt werden müssen.

 


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