Warum wurde aus Verkehrssicherungsgründen abgebrochen?

Die Bundesrepublik Deutschland wurde als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches nach dem Zweiten Weltkrieg auch Eigentümerin der bis dahin gebauten Bunker (und in der Regel nicht der Grundstücke). Damit haftet die Bundesrepublik auch für die Verkehrssicherung an Bunkern und Bunkerruinen, wenn sie diese noch besitzt.

Eine einfache, von Anfang an und heute noch immer praktizierte Maßnahme ist die Einzäunung.
Für Gemeinden, Grundstückseigentümer, Landwirte und Forstverwaltung waren diese Ruinen jedoch immer eine Last, und das Bundesfinanzministerium versuchte deshalb mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt diese zu lindern und sich zeitgleich ihrer Verkehrssicherungspflichten zu entledigen. So entstand eine Routine, die als angeblich wirtschaftlichste Methode der Verkehrssicherung eigentlich immer nur Abbruch und Übererdung vorsah.
Hierzu auch: wird-heute-noch-immer-aus-verkehrssicherungsgruenden-abgebrochen

Eine andere Lösung ist der Übertrag des Eigentums an Grundstückseigentümern (privat oder staatlich, wie im Fall von SaarForst), oder wie in Rheinland-Pfalz, an das Land selbst.


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