Bunkerkauf

Am besten schützt der Besitz: Erfahrungen mit dem Kauf eines Bunker-Grundstücks, mit der Übertragung eines Bunkers aus dem Besitz der Bundesrepublik und der Neu-Einzäunung am Beispiel unseres VEWA-Bunkers bei Oberotterbach
 

 

Einleitung

Zwar scheint zumindest in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg die große Zeit der Bunker-Beseitigungen vorbei zu sein. Aber vor allem in Nordrhein-Westfalen ist die Situation nach wie vor bedrohlich. Zudem gibt es Einzelfälle, in denen private Grundstücksbesitzer oder Gemeinden aus Unbedarftheit oder Desinteresse Bunker zuschütten. Deshalb gilt auch hier der Grundsatz des National Trusts, einer Natur- und Denkmalschutzorganisation in Großbritannien mit über einer Million Mitgliedern: Am besten schützt der Besitz. Die folgenden Ausführungen sind als Tipps für Einzelpersonen, Vereine, aber auch Gemeinden gedacht, die Bunker übernehmen oder zumindest durch den Erwerb von Bunkergrundstücken eine Beseitigung erschweren oder unmöglich machen wollen.

 

Zum VEWA-Bunker

Es handelt sich um einen gut erhaltenen Regelbau 10. Das an sich ist nichts Besonderes. Aber es ist der einzige von einst mindestens 300 Bunkern zwischen Oberotterbach und Steinfeld, der noch vorhanden ist. Wir erfuhren Ende 2004 zufällig, dass der Grundstücksbesitzer beim Bundesvermögensamt einen Antrag auf Neueinzäunung gestellt hatte. Damals war noch nicht auszuschließen, dass der Bagger kommt. Zudem wollten wir an einem Beispiel die ganze Prozedur durchziehen: Geländekauf, Bunkerübertragung, Sicherung. Ein Präzedenzfall also. Von den dabei gemachten Erfahrungen sollen auch andere Interessenten profitieren. Deshalb gehen wir ausführlich auf diese Aktion ein.

 

Rechtliche Situation

Die Bunker befinden sich meist im Sondereigentum der Bundesrepublik. Das bedeutet: Der Grundstückseigentümer ist nicht Besitzer des Bunkers und trägt deshalb auch keine Haftung für Unfälle, die sich in dem Bunker ereignen. Das geht auch klar aus dem Übereignungs-Vertrag hervor, den die VEWA mit der BIMA geschlossen hat. Das ist sehr wichtig, denn von interessierter Seite wurde immer wieder - gegen besseres Wissen - das Gegenteil behauptet.

 

Grundstückskauf

Wer ein Grundstück besitzt, auf dem ein Bunker liegt, kann den Leuten der BIMA unseres Wissens das Betretungsrecht nicht verweigern. Anders dürfte es beim Befahren eines Privatgrundstücks mit schwerem Gerät aussehen. Präzedenzfälle sind uns nicht bekannt. Falls jemandem ein solcher Fall bekannt wird, bitten wir um sofortige Information. Dann nämlich sollten sich alle Bunkerfreunde zusammentun und den Grundstücksbesitzer bei seinem juristischen Vorgehen gegen die Behörde finanziell unterstützen. Die Koordination könnte die VEWA übernehmen. Wichtig wäre es dann auch - wie bei allen angestrebten Bunkerbeseitigungen - Kontakt zur örtlichen Presse aufzunehmen und die Sache an die Öffentlichkeit zu bringen. Da Bunker heute meist in Gebieten mit niedrigen Bodenwerten zu finden und Bunkerstandorte nicht nutzbar sind, dürfte die Kaufsumme für das Gelände meist relativ gering sein. Teurer wird es, wenn ein großes Grundstück geteilt werden muss. Im Falle des VEWA-Bunkers beliefen sich die Vermessungskosten deshalb auf rund 1.050 Euro. Dazu kamen noch Gebühren für den Eintrag ins Grundbuch und anderes (rund 200 Euro) und die Notarkosten (rund 80 Euro). Nach bisherigen Erkenntnissen ist es übrigens wesentlich leichter einen Bunker zu übernehmen, wenn der Antragsteller im Besitz des Grundstücks ist.

 

Bunkerübertragung durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA)

Die erwies sich - entgegen vieler Befürchtungen - als unproblematisch. Die BIMA wollte einen Grundbuchauszug und einen Lageplan des Grundstücks sowie die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit ((durch die sich der Bund seiner Haftung entledigt!!!). Kosten: etwa 100 Euro. Die BIMA überwies uns dann anstandslos 3.800 Euro, was 70 Prozent der Kosten für die Beseitigung sein sollen. Wir meinen zwar, dass eine Beseitigung teurer gekommen wäre, können das aber nicht beweisen. Mitte 2005 haben wir den Antrag gestellt, im Dezember 2005 war alles abgewickelt. Die Dauer lag nicht an der BiMa, sondern daran, dass andere Behörden diverse Bescheinigungen wollten, bevor sie uns die Schriftstücke ausgestellt haben, die die BiMa wollte.

 

Sicherung des Bunkers

Wir haben den VEWA-Bunker neu eingezäunt, obwohl uns die Notwendigkeit nicht so recht einsichtig war. Aber auch hier ging es uns darum, praktisch herauszufinden, wie hoch der finanzielle und arbeitsmäßige Aufwand ist. Die Vorarbeiten (Beseitigung von störendem Bewuchs, Graben der Löcher für die Betonfundamente der Zaunpfosten) haben vier bis fünf Mann an vier Tagen erledigt. Ein Schlosser, Vater eines VEWA-Mitglieds, übernahm dann den Part, an dem wir wohl gescheitert wären oder Pfusch gemacht hätten. Inklusive Material kostete uns das rund 3.000 Euro. Eine gute Investition, denn nun haben wir einen stabilen, professionell gemachten Zaun, wie es sich für einen vorzeigbaren Präzedenzfall gehört. Versicherung: Für die Haftpflichtversicherung zahlen wir 60 Euro pro Jahr.

 

Fazit

Eine Bunkerübernahme ist machbar, wenn der Wille dazu vorhanden ist. Weitere Fragen zu dem Thema beantworten wir gern.


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