Wird heute noch immer aus Verkehrssicherungsgründen abgebrochen?

Eigentlich nicht mehr, aber in NRW und im Saarland ist das noch immer möglich (und das ist im Frühjahr 2017 bei Blieskastel, im Febraur 2021 bei Besseringen und im Winter 2021/22 bei Reisbach auch passiert).

Zudem mussten Verwaltung und Öffentlichkeit in den Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg erst mal eine gewissen Distanz zu den gesprengten, ausgeschlachteten Betonruinen gewinnen, um darin historische Belange zu erkennen. Erst in den späten Siebzigern und achtziger Jahren entstand diese Einsicht, und parallel zum wachsenden Umweltbewusstsein auch eine Wertschätzung der quasi nebenbei entstandenen Ersatzbiotope. Über die neunziger Jahren spitzte sich der Konflik zu, als Abbrüche immer weiter von Ortschaften entfernt stattfanden, in Gebieten wo das Argument Verkehrssicherung immer fraglicher wurde, wo Bunker in Kampfhandlungen verwickelt waren und wo die Ruinen längst von zahlreichen Arten genutzt wurden. Erst mit dem gesellschaftlichen Umdenken ab 2002, woran Gründungsmitgliedern des VEWA e.V. maßgeblich beitrugen, wurden Schutzmechanismen im Natur- und Denkmalschutz in den vier südwestlichen Bundesländern etabliert.

Abbruch oder Übererdung aus Verkehrssicherungsgründen lehnt der VEWA e.V. grundsätzlich als fantasielos und konzeptlos ab. Die Unterschutzstellung von Bunkern zeigt, dass deren Denkmalwert auch in der staatlichen Denkmalpflege anerkannt wird, und niemand kommt auf die Idee Denkmäler egal welcher Art aus Verkehrssicherungsgründen abzubrechen oder zu übererden. Für Bunkerruinen kann es genauso wie für Burgruinen vernünftige Verkehrssicherungskonzepte geben, und diese werden von VEWA e.V. und BUND bereits gemeinsam praktiziert:
Eine Lösung für die juristische Klemme

Wir befürworten einen vernünftigen Umgang mit Verkehrssicherung im Allgemeinen, lehnen das um jeden Preis vorsorglich "sichern" unserer gesamten Umwelt nach dem Motto "es könnte ja mal was passieren" und "wer haftet dafür?" strikt ab. Stattdessen plädieren wir für das Sichern von echten, schwierig erkennbaren Gefahrenstellen, doch mindestens für das offenkundig machen von Gefahren.

Abbruch oder Übererdung in nur einem einzelnen Fall hat eine enorme Präzedenzwirkung.


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