Verein zur Erhaltung der Westwall-Anlagen (VEWA e.V.)
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Stehen Bunker jetzt unter Denkmalschutz?

Das unterscheidet sich ja nach Bundesland und diese Auflistung gilt nur für Bestandteile der Westbefestigungen/Westwall/LVZ-West, nicht für Luftschutzbauten:

- In Nordrhein-Westfalen galt von 2005 bis Ende 2007 ein Moratorium, das jetzt ausgelaufen ist. Eine Wiederaufnahme des Abbruchs gehört jederzeit zu den Möglichkeiten.
Seit den 80-ger Jahren wurden nur einzelne intakte Bauwerke und Trassen der Höckerhindernisse unter Denkmalschutz genommen, jedoch seit etwa 2010 gelangen auch immer mal wieder Bunkerruinen auf der Denkmalliste. Jedoch seit der Pensionierung von Manfred Gross und Wolfgang Wegener schien beim LVR der fachliche Überblick zu fehlen, wodurch sogar der Abbruch des markanten und weithin bekannten Bunkers WH-Nr 233 in Monschau-Hargard im Oktober 2020 genehmigt durchgeführt wurde, der 2017 schon einmal angetastet worden war. Seit 2021 scheint der LVR diese Lücke zu schließen. Mit der Verabschiedung des neuen Denkmalschutzgesetzes (März 2022) wurden alle Denkmalschutzbehörden grundsätzlich geschwächt.

- In Rheinland-Pfalz hielt die Landesregierung Bunkerbeseitigungen aus Gründen des Artenschutzes seit 2004 auf. Abbruch war aber weiterhin möglich, geschah aber praktisch nicht mehr. Seit 2008 gewährt das "Strecken- und Flächendenkmal 'Westbefestigung' (Westwall und Luftverteidigungszone West)"
denkmallisten.gdke-rlp.de/Westwall-akt.pdf Denkmalschutz. Dieser gestaltet sich für Bunkerruinen als relativ wirkungsvoll, jedoch beobachtet der VEWA e.V. die Handhabung bei Verstößen kritisch. Verluste und Beschädigungen von Kochständen und Laufgräben wurden in den Jahren 2010-2020 erst durch Forstwirtschaft, dann durch MTB-Trails verzeichnet. Für beides werden über einen Dialog Lösungen mit allen Beteiligten gesucht.
Die Entwicklung von Gewerbegebieten bei Zweibrücken stand und steht weiterhin im Spannungsfeld zwischen der wirtschaftlichen Entwicklung einer strukturschwachen Region einerseits, und den Interessen von Natur- und Denkmalschutz andererseits. Der Bau von Betriebsflächen und des Outlets am Flughafen und von Industrieflächen im Areal "Am Steitzhof" geschah und geschieht in einem der ursprünglich am dichtesten mit Bunkern bebauten Abschnitten des Westwalls. Die dabei betroffenen Standorte waren zwar oft bereits teilweise abgebrochen und übererdet, dennoch fördert jede Baumaßnahme erheblich Mengen an Substanz zutage, die dann meistens endgültig vollständig abgebrochen wird.
Gelebter Denkmalschutz praktiziert die "Stiftung Grüner Wall im Westen - Mahnmal ehemaliger Westwall" https://stiftung-westwall.rlp.de/, indem sie ein durchdachtes und verträgliches Verkehrssicherungskonzept an den Bunkerruinen in ihrem Besitz implementiert. 

- Im Saarland genießen erhaltene Bauwerke grundsätzlich Denkmalschutz, der um eine explizite Denkmaleintragung einzeln ergänzt wird. Ruinen werden bislang nur aus typologischer Einmaligkeit aufgenommen. Der Diskurs hierzu findet weiterhin statt.
Dennoch ist Abbruch und/oder Übererdung aus Verkehrssicherungsgründen weiterhin möglich und passiert, wenn auch relativ wenig.

- In Baden-Württemberg gibt es seit 2005 die "Sachgesamtheit Westbefestigung", die Bunker implizit als Kulturdenkmäler nach §2 des Denkmalschutzgesetzes gegen undokumentierten Abbruch schützt. Nach und nach und bei Bedarf werden Standorte explizit in die Denkmallisten übernommen. Abbruch ist aber weiterhin möglich, wird aber innerhalb des Landesamtes für Denkmalpflege zunehmend kritisch gesehen. Abbruch kann im Kontext des Hochwasserschutzes unvermeidbar sein, wenn Hochwasserschutzdämme ertüchtigt und Hochwasserrückhaltebecken (im Rahmen des Integrierten Rheinprogramms) angelegt werden müssen.

- In Hessen und Bayern steht die "Wetterau-Main-Tauber-Stellung" noch nicht unter Denkmalschutz. Auch die wenigen Reste der "Bayerisch-Tschechische Grenzstellung" nicht.

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